Gerade im Zuge der aktuellen Diskussion bezüglich der DSGVO kommt man immer wieder an den Punkt, an dem man den Usern eine sinnvolle Opt-Out-Möglichkeit für Google Analytics und Facebook liefern muss. Hier setzt die Extension mfc_dataprotection an. In unserem vorherigen Blogpost für das Opt-Out mit Hilfe des Google Tagmangers sind wir bereits auf die Javascript Komponente eingegangen – Nun liefern wir mit der Extension mfc_dataprotection bereits fertige Textbausteine für einen Opt-Out-Text nach. Mit Hilfe des kleinen Plugins wird der Text bereits so aufbereitet, dass er vom GTM verarbeitet werden kann. Die Textbausteine für das Opt-Out lassen sich sehr einfach mit etwas Typoscript anpassen.
Konfiguration
Nachdem man die Extension entweder über composer oder über den Extension-Manager installiert hat, fehlt danach nur noch die Aktivierung. Im letzten Schritt wird dann das Static Include hinzugefügt und schon funktioniert das Plugin im Frontend.
Integration in der Seite
Für die Anlage des Elementes wählt man einfach den Typ Plugin und dort dann den Wert „Google Analytics Optout“ bzw. „Facebook Optout“ aus.
Anpassen der Textbausteine
Möchte man die Textbausteine anpassen, so kann dies über die Konstanten „mfc_dataprotection_beforeDisableLinkText“ für den Text vor dem eigentlichen Link, „mfc_dataprotection_disableLinkText“ für den eigentlichen Link und „mfc_dataprotection_afterDisableLinkText“ für den Part nach dem Link erfolgen. Analog gibt es diese Texte auch für Facebook.
Nach der Einbindung heißt es jetzt nur noch kurz Testen und fertig ist die Integration.
Die Extension ist aktuell nur unter github verfügbar. Es ist aber natürlich geplant diese auch im TER zur Verfügung zu stellen.
Wie man das Facebook-Opt-Out mit dem Google Tagmanager umsetzt, werden wir in einem getrennten Blogpost erzählen. Auch ist hier immer grundsätzlich zu klären, ob man sogenannte „Custom Audience“ mit Kundendaten (wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern) angereichert hat. Dafür ist unserer Meinung nach dann kein Opt-Out mehr nötig, sondern eher ein Opt-In. Endgültige Klarheit wird es aber hier erst nach dem 25.05.2018 geben, wenn die ersten Prozesse vor Gericht geführt wurden.